Lübeck setzt Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes um: Über den Betreuungsumfang entscheiden künftig die Eltern

Bisher bestimmten die Arbeitszeiten der Eltern des zu betreuenden Kindes den vom Jugendamt bewilligten Betreuungsumfang. In Lübeck wird nun das Urteil des BVG vom 26. Oktober 2017 umgesetzt: Die Bedarfsprüfung in der Kindertagespflege für 1-3-jährige Kinder wird abgeschafft.

In einem  weiteren Urteil vom 23.10.2018 verweist das Bundesverwaltungsgericht erneut auf den Betreuungswunsch und den subjektiven Betreuungsbedarf der Erziehungsberechtigten.

http://gal-luebeck.de/kindertagespflege-ueber-den-betreuungsumfang-entscheiden-die-eltern/?fbclid=IwAR1saC-yAhBTIvOjaDYkrprmxYLJqY1L9JL1U6yQJ7InyUtGsm1FLSh42wY

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