Bisher bestimmten die Arbeitszeiten der Eltern des zu betreuenden Kindes den vom Jugendamt bewilligten Betreuungsumfang. In Lübeck wird nun das Urteil des BVG vom 26. Oktober 2017 umgesetzt: Die Bedarfsprüfung in der Kindertagespflege für 1-3-jährige Kinder wird abgeschafft.
In einem weiteren Urteil vom 23.10.2018 verweist das Bundesverwaltungsgericht erneut auf den Betreuungswunsch und den subjektiven Betreuungsbedarf der Erziehungsberechtigten.